Nachdem das Gastschülerabkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein im Juni 2009 von Seiten der Hansestadt gekündigt wurde, werden dauernd neue Folgen bekannt. „Es darf nicht sein, dass viele Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein, die in Hamburg zur Schule gehen, nun ihre Schule verlassen müssen“, kommentiert Christopher Voigt (24), Vorsitzender der JU Stormarn die neue Dienstanweisung der Hamburger Schulbehörde . Schülerinnen und Schüler, die z.B. die Mittelstufe beenden, könnten demnach nicht mehr die Oberstufe auf ihrer Hamburger Schule antreten und würden stattdessen dazu gezwungen werden, diese in Schleswig-Holstein zu belegen. Zunächst bedrohte der Schulrauswurf nur die Schleswig-Holsteiner Schüler/innen auf staatlichen Hamburger Schulen, doch da die Privatschulen von nun an kein Geld mehr für die Schleswig-Holsteiner Schüler bekommen, ist auch eine Abschulung von Privatschulen mehr als wahrscheinlich. Früher sicherte eine „Härtefallregel“ den Schulaufenthalt in Hamburg. Das funktionierte z.B. wenn ein Schüler nach der Schule von einem Familienmitglied, das in Hamburg wohnt, betreut wird. Doch nun soll sogar diese Regel nicht mehr greifen. „Es sind schon mehrere Fälle bekannt, bei denen die „Härtefallregel“ nicht mehr galt. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler wurden durch die Kündigung des Abkommens von ihrer Schule geworfen“, beschwert sich Lukas Kilian (23), stellvertretender Vorsitzender der JU Stormarn. „Die Junge Union Stormarn fordert die Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein dazu auf, das Gastschülerabkommen zu verlängern“, sagte Voigt abschließend. Es sei schlimm genug, dass Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein, die hier die Grundschule abgeschlossen haben, nun nicht mehr eine weiterführende Schule in Hamburg besuchen können. „Aber der Hinauswurf aus der Schule, die man schon länger besucht, ist unverantwortlich!“